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May 11 2012
Normally pronounced 'THEH-buh-kon', I assume.
May 10 2012
Unser Crowdfunding gegen ACTA war erfolgreich
Es gibt ein Update zu unserer ACTA-Crowdfunding-Aktion, die der Digitale Gesellschaft e.V. vor drei Wochen gestartet hatte. Unser Ziel waren 15.000 Euro zu sammeln, um diverse Kampagnen-Ideen gegen ACTA realisieren zu können. Das Ziel haben wir mittlerweile geschafft. Über Betterplace sind rund 12.000 Euro von 331 Spendern eingegangen. Dazu haben wir noch rund 1.000 Euro direkt gespendet bekommen und 3.000 Euro stiftet der Chaos Computer Club dazu. 1000 Euro in Druckleistungen spendet uns die Druckerei INnUP (im Gegentausch bekommen sie einen Link auf Flyer drucken) und die Druckerei Hot-flyer gibt uns 30% auf alle Druckmaterialien.
Das Geld gibt uns jetzt die Freiheit, verschiedene Offline-Materialien produzieren und anschließend kostenlos an viele zu verteilen zu können. Dazu gehören 50.000 Info-Flyer, die man hier als PDF bereits lesen kann.

Eine weitere Idee, die wir jetzt realisieren, sind Absperrbänder mit ACTA-Warnung. Hierfür wollen wir 300 Stück (mit jeweils 66m Länge) produzieren lassen und verteilen. Die Idee dahinter ist, in den öffentlichen Raum zu gehen, wo Menschen damit Wege versperren und Fotos davon machen. Die Message ist “ACTA blockiert #Grundrechte #FreiesInternet”. Auf der re:publica haben wir das bereits ausprobiert und die Idee hat funktioniert.
Auch werden wir 250 Jutebeutel mit der Message “Die Katze im Sack” drucken lassen und an alle 99 Europaabgeordneten samt Erklär-Materialien verschicken und sie darauf hinweisen, dass ACTA aufgrund vieler schwammiger Formulierungen und unterschiedlicher Interpretationen wie die berühmte Katze im Sack ist, wo man nicht weiß, worüber man abstimmt. Eine kleinere Auflage geht nicht, daher verschenken, versteigern und verkaufen wir die übrigbleibenden Jutebeutel.
Für den dritten europäischen Aktionstag gegen ACTA am 9.6. werden wir noch Mobilisierungsflyer im Postkartenformat in großer Auflage produzieren und drucken lassen. Die sind noch nicht ganz fertig und wir werden zu einem späteren Zeitpunkt hier darüber berichten. Dann gibt es auch mehr Infos, wie man die Aktionspakete, bestehend aus den Info- und Demo-Flyern bestellen kann. Unser Dank geht an 10hoch16, die uns mit Ideen und ihren Designkünsten unterstützt haben. Und natürlich vor allem an alle Spender und an alle, die uns geholfen haben, den Spendenaufruf zu verteilen.
Mehr Ideen haben wir auch, aber dazu gibt es später mehr. Wir freuen uns natürlich auch über weitere finanzielle Unterstützung bei der Realisierung unserer Kampagnen-Ideen.
May 09 2012
Vorbild Niederlande: Echtes Netz muss gesichert werden
Das niederländische Gesetz zum Schutz der Netzneutralität hat die zweite und entscheidende Hürde genommen. Der Senat stimmte gestern für das Gesetz, das u.a. Deep-Packet-Inspection streng limitiert, den Internetzugang besser schützt und Traffic-Management reguliert. Damit werden Nutzerrechte gestärkt und die Grundlage für die Sicherung eines Echten Netzes geschaffen.
Dazu erklärt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e.V.:
“Die Niederlande haben eine Vorreiterfunktion für die gesamte EU. Als erster Staat haben sie die Notwendigkeit von strengen Regeln zum Schutze der Netzneutralität erkannt und gehandelt. Das Gesetz stärkt Nutzerrechte und schafft einen vernünftigen Innovationsrahmen, der für mehr Wettbewerb sorgen wird. Die Bundesregierung sollte sich ein Vorbild an den Niederlanden nehmen und endlich einen gesetzlichen Schutz der Netzneutralität auf den Weg bringen.”
In Deutschland verkaufen Telekommunikationsunternehmen Internetzugänge, bei denen relevante Dienste wie VoIP, Instant-Messaging und Peer-to-Peer-Kommunikation per AGB und technische Maßnahmen verboten werden. Solche Produkte sollten nicht als vollwertiger Internetzugang verkauft werden dürfen. Hier sind klare verbraucherfreundliche Regelungen notwendig. “Als Internetzugang sollte nur beworben werden dürfen, wo ein echtes Netz ohne Diskriminierung drin ist”, sagt Markus Beckedahl. “Alles andere ist eine Verbrauchertäuschung.”
Auch der Zusammenschluss der Regulierungsbehörden für Telekommunikation BEREC kam kürzlich in einer europaweiten Studie zum Ergebnis, dass Eingriffe in die Netzneutralität wesentlich häufiger sind als von den Internetprovidern lange Zeit behauptet. Dies hatte die EU-Kommission unter der Federführung der Vizepräsidentin Neelie Kroes lange bestritten und auf Lösungen durch die Marktteilnehmer vertraut. Vergangene Woche kündigte nun die niederländische Liberale Kroes jedoch an, dass sie an einem neuen “Papier” zur Netzneutralität sitze.
Ebenfalls geregelt wird im neuen niederländischen Telekommunikationsgesetz die Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie, die einen verbesserten Datenschutz im Internet vorsieht. Insbesondere die Regelungen zum heimlichen Beobachten von Nutzern ohne deren Wissen und Zustimmung durch die Installation sogenannter Cookies auf deren Rechnern wird durch das Gesetz deutlich erschwert. Die Bundesregierung ist mit der Umsetzung dieser E-Privacy-Richtlinie in deutsches Recht bereits ein Jahr im Verzug.
Der Digitale Gesellschaft e.V. setzt sich im Rahmen der “Echtes Netz“-Kampagne für einen gesetzlichen Schutz der Netzneutralität ein und hat hierfür im Mai 2011 bereits den Vorschlag unterbreitet, einen neuen §89a Nichtanalyse und Nichtunterdrückung in das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) aufzunehmen.
Was drin steht:
Das niederländische Telekommunikationsgesetz (“Telecomwet”) soll sowohl das Blockieren als auch die künstliche Verlangsamung von Datenflüssen untersagen. Dazu werden sogenannte Deep Packet Inspection-Technologien stark reguliert. Diese Technik darf nur unter strengen Voraussetzungen zum Einsatz kommen, oder wenn die Nutzer explizit zugestimmt haben. Außerdem werden die Bedingungen für das Trennen eines Internet-Anschlusses streng limitiert. Das soll nur noch im Betrugsfall oder bei Nichtbezahlen der Rechnung möglich sein. Damit wird 3-Strikes-Modellen zur Kappung des Internetzugangs sowie den auch in Deutschland gängigen AGB-Klauseln, die “bei übermäßiger Nutzung” von Flatrate-Tarifen ein Sonderkündigungsrecht für den Anbieter vorsehen, ein rechtlicher Riegel vorgeschoben.
Die letzte Hürde nimmt die Netzneutralität am 15. Mai in der “tweede Kamer”, wo noch ein größerer Fehler der bereits beschlossenen Netzneutralitätsregeln ausgebügelt wird. Gratulation an Bits of Freedom, damit bekommen die Niederlande das erste Netzneutralitätsgesetz in Europa, was hoffentlich Signalwirkung haben wird. Deutschland hält sowas ja leider nicht für möglich und verspielt damit ein echtes Netz.
Saying 'what kind of an idiot doesn't know about the Yellowstone supervolcano' is so much more boring than telling someone about the Yellowstone supervolcano for the first time.
May 08 2012
May 07 2012
Someday I'll be the first to get a Ph. D in 'Undeclared'.
May 06 2012
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May 05 2012
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